… Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft

Leistungsangebot - Kanzlei im Kandertal

Leistungsangebot

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Isabella Zimmer berät und vertritt Sie in folgenden Rechtsgebieten:

Rechtsanwalt Jens Hugenschmidt
Rechtsanwältin Isabella Zimmer
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Simon Jaeschke

Ehe- und Familienrecht

Hierunter fallen alle Regelungen im Zusammenhang mit einer Eheschließung, Trennung oder Scheidung. In der Bundesrepublik Deutschland wird mittlerweile nahezu jede zweite Ehe geschieden. Von daher ist eine Beratung und rechtzeitige Vorsorge umso bedeutsamer geworden. Denn eine Scheidung und die zu regelnden Folgen, die nachfolgend exemplarisch aufgeführt sind, müssen nicht zwangsläufig in einem langwierigen, teuren Rosenkrieg enden:

  • Ehevertrag
  • Scheidung
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich
  • Hausrat
  • Trennungsunterhalt
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht

Erbrecht

Die erbrechtlichen Regelungen sind komplex, kompliziert und für den juristischen Laien unübersichtlich. Frau Rechtsanwältin Zimmer hilft Ihnen gerne:

  • Nachlassplanung, z. B. Gestaltung eines Testaments, Gestaltung eines Erbvertrages, Vorbereitung einer lebzeitigen Vermögensübertragung.
  • Außergerichtliche Interessenwahrnehmung, z. B. Durchsetzung von Ansprüchen in einer Erbengemeinschaft, Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs Geltendmachung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs, Durchführung einer Unternehmensnachfolge.
  • Prozessvertretung, z. B. Erbenfeststellungsverfahren, Pflichtteilsklage, Klage auf Auskunft und Wertermittlung, Erbunwürdigkeitsklage, Erteilung eines Erbscheines.

Erstellen von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten

Mit einer Patientenverfügung können Menschen vorsorglich (für den Fall einer schweren Erkrankung) festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst entscheiden können. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation (z. B. Krankheit) alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d. h. er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus.

Opfervertretung

Die Auswirkungen einer Straftat auf das Opfer sind oft erheblich. Zu einer Verarbeitung des Erlebten dient oft auch die rechtliche Bewältigung. Dazu gehört z. B.

  • Vertretung und Begleitung im Strafverfahren (z.B. in der Nebenklage, Verletztenbeistand)
  • Begleitung bei Vernehmungen (Zeugenbeistand)
  • Durchsetzung von Ansprüchen wegen Schadensersatz und Schmerzensgeld (z.B. im
  • Vertretung im sog. Adhäsionsverfahren oder in einer zivilrechtlichen Schadensersatzklage
  • Beratung und Begleitung vor einer Aussage als Zeuge (Zeugenbeistand)
  • Gewaltschutzverfahren
  • Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz
  • Begleitung im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs
    etc.

 

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Simon Jaeschke berät und vertritt Sie in folgenden Rechtsgebieten:

Rechtsanwalt Jens Hugenschmidt
Rechtsanwältin Isabella Zimmer
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Simon Jaeschke

Strafverteidigung

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Simon Jaeschke ist auf dem gesamten Gebiet des Strafrechts und der Strafverteidigung tätig, insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Allgemeines Strafrecht
  • Betäubungsmittel- und Drogenstrafrecht BtMG
  • Dopingmittel- und Arzneimittelstrafrecht AntiDopG AMG
  • Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht
  • Körperverletzungs- und Tötungsdelikte
  • Haftsachen
    (z. B. Untersuchungshaft, Strafvollzugshaft, vorläufige Festnahme, Bewährungswiderruf)
  • Jugendstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Medien-, Internet- und Computerstrafrecht

Opfervertretung

Die Auswirkungen einer Straftat auf das Opfer sind oft erheblich. Zu einer Verarbeitung des Erlebten dient oft auch die rechtliche Bewältigung. Dazu gehört z. B.

  • Vertretung und Begleitung im Strafverfahren (z.B. in der Nebenklage, Verletztenbeistand)
  • Begleitung bei Vernehmungen (Zeugenbeistand)
  • Durchsetzung von Ansprüchen wegen Schadensersatz und Schmerzensgeld (z.B. im
  • Vertretung im sog. Adhäsionsverfahren oder in einer zivilrechtlichen Schadensersatzklage
  • Beratung und Begleitung vor einer Aussage als Zeuge (Zeugenbeistand)
  • Gewaltschutzverfahren
  • Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz
  • Begleitung im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs
    etc.

Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeld, Führerschein)

Zu diesem Rechtsgebiet gehören u. a. folgende Bereiche:

  • Verkehrsstrafrecht (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss)
  • Ordnungswidrigkeitenrecht (z. B. Bußgeld wegen zu schnellem Fahren)
  • Fahrerlaubnisrecht (z. B. Erteilung, Verlust oder Entziehung der Fahrerlaubnis)

 

Kooperationspartner in Bürogemeinschaft (keine Sozietät, keine Haftungseinheit):

Durch die Bürogemeinschaft der Kanzlei im Kandertal mit den Rechtsanwälten Zimmer und Jaeschke von der Kanzlei im Kandertal sind wir in der Lage, Sie in den meisten praxisrelevanten Rechtsgebieten zu vertreten.

Rechtsanwalt Jens Hugenschmidt berät und vertritt Sie in folgenden Rechtsgebieten:

Rechtsanwältin Isabella Zimmer
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Simon Jaeschke

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst insbesondere Themen wie Abfindung, Kündigung Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kurzarbeit, Leiharbeit, Arbeitnehmerhaftung, Bewerbung, Arbeitszeugnis, Teilzeitarbeit, Urlaubsanspruch, Sondergratifikation und Insolvenz des Arbeitgebers.

Erbrecht – Testamentsgestaltung

Statistische Erhebungen zeigen, dass nur wenige Bundesbürger ihren Nachlass selbstbestimmt regeln. Die große Mehrheit begibt sich so in die Hände des Gesetzgebers.

Liegen nämlich im Erbfall kein Testament oder Erbvertrag vor, wird der Nachlass anhand der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Dies führt in der Praxis manchmal zu ungewollten, schlechten Ergebnissen und nicht selten ist deshalb Streit vorprogrammiert.

Es sprechen daher gewichtige Gründe für eine lebzeitige Regelung der Nachfolge, zum Beispiel durch Erstellung eines Testamentes.

Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, ein Testament zu erstellen, das Ihren Wünschen und Vorstellungen entspricht und Ihrer individuellen familiären Situation gerecht wird.

Vertragsrecht

Zum Vertragsrecht gehören alle rechtlichen Fragen rund um den Vertrag, so zum Beispiel Kauf und Verkauf, Darlehen, Versicherungen, Vertragsfragen, AGB, Online-Kauf, Autokauf, Garantie, Gewährleistung, Haftungsausschluss, Sachmangel, Versendungskauf, Versteigerung, Widerrufsrecht u.s.w.

Miet-, Wohnungseigentums- und Immobilienrecht

Dieses Gebiet betrifft Fragen rund um die Mietwohnung, Eigentumswohnung oder sonstige Immobilien, zum Beispiel Miete, Nebenkosten, Kündigung, Mängel, Eigentümerversammlung, Kauf und Verkauf von Immobilien, Grundbucheintrag, Grundschulden, Dienstbarkeiten, Wegerecht, Vorkaufsrecht

Straßenverkehrsrecht (Unfallregulierung, Bußgeld, Führerschein)

Zu diesem Rechtsgebiet gehören u. a. folgende Bereiche:

  • Verkehrsunfallrecht: Behandelt die Fragen der Haftung für Schäden nach einem Verkehrsunfall (Reparaturkosten, Mietwagen, Schmerzensgeld…)
  • Verkehrsstrafrecht (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss)
  • Ordnungswidrigkeitenrecht (z. B. Bußgeld wegen zu schnellem Fahren)
  • Fahrerlaubnisrecht (z. B. Erteilung, Verlust oder Entziehung der Fahrerlaubnis)

Einvernehmliche Scheidung

Ist eine Ehe gescheitert, müssen die Ehepartner nicht zwangsläufig im Streit auseinandergehen. Sind sich die Ehepartner im Wesentlichen einig, kommt eine einvernehmliche Scheidung in Betracht. Voraussetzung hierfür ist (neben den allgemeinen Scheidungsvoraussetzungen, wie z. B. dem Abwarten des Trennungsjahres), dass zwischen den Ehepartnern Einigkeit über die Scheidungsfolgen besteht (z. B. Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder, Auflösung des Hausrats, Vermögensauseinandersetzung etc.).

Durch eine einvernehmliche Scheidung kann das Scheidungsverfahren im Vergleich zu einem streitigen Verfahren wesentlich verkürzt werden. Da Einigkeit über die wichtigsten Fragen besteht, führt das Gericht in der Regel nur die eigentliche Scheidung und den Versorgungsausgleich durch. Alles andere regeln die Ehepartner selbst.

Im Vergleich zu einer streitigen Scheidung sind die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung deutlich geringer. Zum einen fallen Gerichtskosten nur für die Scheidung und den Versorgungsausgleich an. Da andere Scheidungsfolgen nicht geregelt werden, fließen diese auch nicht in den Verfahrenswert mit ein und beeinflussen folglich auch nicht die anfallenden Gerichtskosten. Zum anderen lassen sich auch die Rechtsanwaltskosten praktisch um die Hälfte reduzieren, da im Gegensatz zur streitigen Scheidung nicht zwei, sondern eben nur ein Rechtsanwalt für den Scheidungsantrag und die Vertretung des Antragstellers im Termin benötigt wird.

Zu bedenken ist allerdings auch, dass faktisch nur derjenige Ehepartner anwaltlich vertreten wird, der den Scheidungsantrag stellt. Eine Beratung beider Eheleute kann also nur unter Ausgleich der gegenseitigen Interessen der Eheleute erfolgen, also nur bei vollständigem Einvernehmen der Ehepartner. Zu bedenken ist ferner, dass der andere Ehepartner im Scheidungsverfahren und im Scheidungstermin rechtlich gesehen keinen Anwalt hat. Vor Gericht – also im Scheidungstermin – ist er damit nahezu „handlungsunfähig“, da er wegen des geltenden Anwaltszwangs nur wenige Anträge selbst stellen darf. Hier besteht insgesamt die Gefahr, dass der Ehepartner, der allein vor Gericht ist, doch schnell verunsichert sein kann oder sich übervorteilt fühlt. Von daher ist – entscheiden sich beide Ehepartner für eine einvernehmliche Scheidung – von Anfang an eine offene Kommunikation unter Abwägung beider Interessen unerlässlich.

Ich berate Sie gerne, ob eine einvernehmliche Scheidung für Sie in Betracht kommt.

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